Was heißt Brandschutz – bzw. wie kann ich Sie unterstützen….

Brandschutz bedeutet alle Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung zu begrenzen und im Ernstfall Menschen, Tiere und Sachwerte zu schützen.

Man unterscheidet zwischen Vorbeugender Brandschutz und Abwehrender Brandschutz – wir befinden uns im Vorbeugenden Bereich.

Dazu zählen bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die schon im Vorfeld dafür sorgen, dass ein Brand gar nicht erst entsteht oder sich nicht ausbreitet.

Womit können wir Sie als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen

Alle Aufgaben nach der TRVB (Technische Richtlinie für den Vorbeugenden Brandschutz) unter anderem:

  • Beratung der Unternehmensführung
  • Brandschutzbegehungen nach den Technischen Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes 
  • Kontrolle von Brandschutz- und Fluchtwegsplänen
  • Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Erstellung von Brandschutzordnungen
  • Stellen einer Brandschutzfachkraft auf Baustellen
  • Kontrolle der tragbaren Löschgeräte (Feuerlöscher)
  • Kontrolltätigkeiten an Brandschutzeinrichtungen wie „Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage u.v.m.“
  • Beratung bei der Auswahl von Brandschutzeinrichtungen

Überprüfungen von Brandschutzeinrichtungen durch einen Partnerbetrieb

  • Überprüfung von Brandschutztüren
  • Überprüfung von Tragbaren Feuerlöschern

Schulungen der Mitarbeiter im Bereich der ersten und erweiterten Löschhilfe:

  • Theoretische Unterweisung im Bereich Brandschutz
  • Praxisorientiertes Löschtraining mittels Feuertrainer
  • Fettbrandsimulation
  • Behälterzerknall
  • Personenbrandbekämpfung

Brandschutzausbildung gemäß TRVB 117 O gemeinsam mit einem Partnerbetrieb

Grundmodule, Technikseminare, Nutzungsbezogenen Seminare bzw. Sonderseminare können jederzeit für Sie Organisiert werden.

Diese Kurse können sowohl als Interne Firmenkurse als auch separat abgehalten werden – Termine auf Anfrage unter office@akbs.at