ABFALLWIRTSCHAFT
Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Diese Funktion stellt sicher, dass betriebliche Abläufe nicht nur rechtskonform, sondern auch ressourcenschonend und umweltbewusst gestaltet werden.
Als Abfallwirtschaftsbeauftragter unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Verantwortung gegenüber Umwelt, Mitarbeitenden und Behörden effizient und nachhaltig wahrzunehmen.

LEISTUNGSPROFIL DES ABFALLWIRTSCHAFTSBEAUFTRAGTEN
Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes
Analyse aller im Betrieb anfallenden Abfälle, Bewertung der Entsorgungswege, Optimierungspotenziale, Dokumentation der Stoffströme und Entwicklung eines nachhaltigen Gesamtkonzeptes gemäß AWG und Abfallbilanzverordnung
Erstellung eines Abfallentsorgungsplanes
Ausarbeitung eines klar strukturierten Plans für Sammlung, Trennung, Lagerung und Übergabe der Abfälle – einschließlich Kennzeichnung, Behältermanagement und organisatorischer Abläufe
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
praxisorientierte Unterweisungen zu Abfalltrennung, Gefahrstoffentsorgung, Lagerung, Kennzeichnung, Notfallmaßnahmen und rechtlichen Grundlagen; Ziel: sichere und gesetzeskonforme Umsetzung im Arbeitsalltag
Beratung und Unterstützung der Geschäftsleitung
strategische Beratung zu Entsorgungsprozessen, Kostenoptimierung, Recyclingquoten, gesetzlichen Pflichten, Behördenkontakten und nachhaltigen Verbesserungsmaßnahmen
Kontrolle der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
regelmäßige Überprüfungen der betrieblichen Abläufe, Dokumente und Entsorgungswege; Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten Bestimmungen des AWG, der Abfallnachweisverordnung und der jeweiligen Landesvorgaben
Überprüfung bestehender Dokumente
Durchsicht und Aktualisierung von Entsorgungsverträgen, Abfallbilanzen, Übergabebelegen, Gefahrgutdokumenten und internen Richtlinien; Identifikation von Lücken, Risiken und Optimierungsmöglichkeiten