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ARBEITSSICHERHEIT

Wir als Sicherheitsfachkräfte (SFK) übernehmen eine zentrale Rolle im betrieblichen Gesundheitsschutz und in der Prävention von Arbeitsunfällen. Ihr Aufgabenfeld ist nicht nur breit, sondern auch hochkomplex: Es reicht von der strategischen Planung sicherer Arbeitsabläufe über die technische Bewertung von Maschinen bis hin zur Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im richtigen Umgang mit Gefahrstoffen und Notfallsituationen.

 

Die rechtliche Grundlage bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt seinen zahlreichen Verordnungen – ein präzises Regelwerk, das die Verantwortung der SFK klar definiert. Doch hinter diesen Paragrafen steckt weit mehr als reine Bürokratie: Sicherheitsfachkräfte sind die praktischen Architekten der Sicherheit, die Theorie in greifbare Maßnahmen verwandeln. Sie erkennen Risiken, bevor sie entstehen, entwickeln Lösungen, die den Arbeitsalltag sicherer und effizienter machen, und sorgen dafür, dass jeder Arbeitsplatz nicht nur gesetzeskonform, sondern auch menschlich sicher gestaltet ist.

TYPISCHE TÄTIGKEITEN EINER SICHERHEITSFACHKRAFT

  • Durchführung von Arbeitsplatzevaluierungen und Begehungen

  • Erstellung von Gefährdungs- und Maßnahmenkatalogen

  • Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sicherheitsfragen

  • Kontrolle der PSA‑Verwendung und Sicherheitskennzeichnung

  • Mitwirkung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen

  • Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern

  • Koordination mit Arbeitsmedizinern, Brandschutz- und Abfallbeauftragten

  • Dokumentation und Berichtswesen für Behörden und interne Audits

Arbeitssicherheit

ZENTRALE THEMENBEREICHE DER ARBEITSSICHERHEIT

Gefährdungsbeurteilung & Evaluierung

Ermittlung und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz, Erstellung von Maßnahmenplänen

§ 4 ASchG, AStV

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Ergonomie & Arbeitsplatzgestaltung

Anpassung von Arbeitsplätzen an körperliche und psychische Anforderungen

§ 67 ASchG, Bildschirmarbeitsverordnung

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Maschinen- & Anlagensicherheit

Prüfung technischer Einrichtungen, Einhaltung CE‑Kennzeichnung, Schutzvorrichtungen

Maschinen-Sicherheitsverordnung, § 33 ASchG

​

Brand- & Explosionsschutz

Zusammenarbeit mit Brandschutzbeauftragten, Erstellung von Notfallplänen

TRVB 123, § 43 ASchG

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Chemikalien- & Gefahrstoffmanagement

Lagerung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter, Schulung der Mitarbeiter

VEXAT, CLP‑Verordnung, § 35 ASchG

​

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Auswahl, Bereitstellung und Kontrolle der richtigen PSA

§ 69 ASchG, PSA‑Benutzungsverordnung

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Arbeitsmedizin & Gesundheitsschutz

Zusammenarbeit mit ArbeitsmedizinerInnen, Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen

§ 81 ASchG

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Unterweisung & Schulung

Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen, Notfallübungen, Erste Hilfe

§ 14 ASchG

​

Unfallanalyse & Prävention

Untersuchung von Arbeitsunfällen, Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen

§ 15 ASchG

​

Dokumentation & Auditierung

Führen von Sicherheitsdokumenten, Vorbereitung auf Arbeitsinspektionsprüfungen

§ 5 ASchG, AStV

ADRESSE

Hafergrubenweg 32/Haus 29 2230 Gänserndorf

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag

07:30 – 17:00 Uhr

 

24h-Störungsdienst

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