ARBEITSSICHERHEIT
Wir als Sicherheitsfachkräfte (SFK) übernehmen eine zentrale Rolle im betrieblichen Gesundheitsschutz und in der Prävention von Arbeitsunfällen. Ihr Aufgabenfeld ist nicht nur breit, sondern auch hochkomplex: Es reicht von der strategischen Planung sicherer Arbeitsabläufe über die technische Bewertung von Maschinen bis hin zur Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im richtigen Umgang mit Gefahrstoffen und Notfallsituationen.
Die rechtliche Grundlage bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt seinen zahlreichen Verordnungen – ein präzises Regelwerk, das die Verantwortung der SFK klar definiert. Doch hinter diesen Paragrafen steckt weit mehr als reine Bürokratie: Sicherheitsfachkräfte sind die praktischen Architekten der Sicherheit, die Theorie in greifbare Maßnahmen verwandeln. Sie erkennen Risiken, bevor sie entstehen, entwickeln Lösungen, die den Arbeitsalltag sicherer und effizienter machen, und sorgen dafür, dass jeder Arbeitsplatz nicht nur gesetzeskonform, sondern auch menschlich sicher gestaltet ist.
TYPISCHE TÄTIGKEITEN EINER SICHERHEITSFACHKRAFT
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Durchführung von Arbeitsplatzevaluierungen und Begehungen
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Erstellung von Gefährdungs- und Maßnahmenkatalogen
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Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sicherheitsfragen
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Kontrolle der PSA‑Verwendung und Sicherheitskennzeichnung
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Mitwirkung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen
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Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern
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Koordination mit Arbeitsmedizinern, Brandschutz- und Abfallbeauftragten
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Dokumentation und Berichtswesen für Behörden und interne Audits

ZENTRALE THEMENBEREICHE DER ARBEITSSICHERHEIT
Gefährdungsbeurteilung & Evaluierung
Ermittlung und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz, Erstellung von Maßnahmenplänen
§ 4 ASchG, AStV
Ergonomie & Arbeitsplatzgestaltung
Anpassung von Arbeitsplätzen an körperliche und psychische Anforderungen
§ 67 ASchG, Bildschirmarbeitsverordnung
Maschinen- & Anlagensicherheit
Prüfung technischer Einrichtungen, Einhaltung CE‑Kennzeichnung, Schutzvorrichtungen
Maschinen-Sicherheitsverordnung, § 33 ASchG
Brand- & Explosionsschutz
Zusammenarbeit mit Brandschutzbeauftragten, Erstellung von Notfallplänen
TRVB 123, § 43 ASchG
Chemikalien- & Gefahrstoffmanagement
Lagerung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter, Schulung der Mitarbeiter
VEXAT, CLP‑Verordnung, § 35 ASchG
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Auswahl, Bereitstellung und Kontrolle der richtigen PSA
§ 69 ASchG, PSA‑Benutzungsverordnung
Arbeitsmedizin & Gesundheitsschutz
Zusammenarbeit mit ArbeitsmedizinerInnen, Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
§ 81 ASchG
Unterweisung & Schulung
Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen, Notfallübungen, Erste Hilfe
§ 14 ASchG
Unfallanalyse & Prävention
Untersuchung von Arbeitsunfällen, Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen
§ 15 ASchG
Dokumentation & Auditierung
Führen von Sicherheitsdokumenten, Vorbereitung auf Arbeitsinspektionsprüfungen
§ 5 ASchG, AStV